ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB’S) VON JUX&KLOPPEREI GBR
Jux&Klopperei GbR wird nachfolgend J&K benannt.
1. RECHTE DER VERTRAGSPARTEIEN
Das Mitglied ist berechtigt, für die vereinbarte Vertragsdauer, das Trainingsangebot laut
geltendem Stundenplan, nach Weisung der Trainer zu nutzen. Die Rechte des Mitglieds aus
diesem Vertrag sind nicht übertragbar. J&K ist berechtigt, das Mitglied in andere Kurse
einzuplanen, sofern diese den sportlichen Fähigkeiten und der Konstitution des Mitglieds
entsprechen. Durch die Teilnahme am Unterricht oder das Erreichen einer Graduierung
erwirbt das Mitglied nicht das Recht, in selbständiger Weise zu unterrichten.
2. PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTEIEN
Das Mitglied verpflichtet sich, sämtliche Räumlichkeiten, Einrichtungen sowie
Trainingsutensilien pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich anzuzeigen.
Das Mitglied verpflichtet sich, bei der Ausübung der Trainingstechniken stets die nötige
Vorsicht walten zu lassen. Den Anweisungen der Trainer ist stets Folge zu leisten. Das
Mitglied haftet für sämtliche von ihm wenigstens fahrlässig verursachten Schäden. Das
Mitglied achtet auf Sauberkeit von Körper und Ausrüstung. Es ist untersagt, während des
Trainings Schmuck zu tragen.
3. GESUNDHEIT
Das Mitglied bestätigt hiermit, dass es gesund und uneingeschränkt sporttauglich ist. Im
Zweifelsfalle hat das Mitglied vor der Anmeldung einen Arzt zu konsultieren. J&K kann die
Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen. Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass J&K
keine Haftung für seine Tauglichkeit und Gesundheit übernimmt. Das Training erfolgt auf
eigene Gefahr. Die Teilnahme am Kampfsport-Training ist nur mit geeigneter
Schutzausrüstung und sauberer Sportbekleidung erlaubt.
4. HAFTUNG
Die Benutzung aller Einrichtungen und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen erfolgen
auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen
Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss
und aus unerlaubter Handlung sind gegen J&K und deren Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht wurde. Für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachter
Kleidung, Wertgegenständen oder Geld wird keine Haftung übernommen. Eine Haftung von
J&K für Verletzungen des Mitglieds ist ausgeschlossen, es sei denn die für J&K handelnden
Personen haben vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt. Das Mitglied haftet im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften für Schäden und Rechtsverletzungen gegenüber J&K und Dritten.
Dies gilt insbesondere für fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Sachbeschädigungen an
den Trainingsgeräten und Einrichtungen von J&K. Diese werden auf Kosten des Verursachers
behoben. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet;
Vorsatz liegt bereits vor, wenn der Eintritt eines Schadenserfolges billigend in Kauf
genommen wird.
5. VERSICHERUNGEN
J&K hat eine Haftpflichtversicherung, aber keine Unfallversicherung für seine Mitglieder
abgeschlossen.
Der Abschluss einer die möglichen Gefahren abdeckenden Versicherung liegt im Ermessen
des Mitgliedes, wird aber empfohlen. J&K hat das Mitglied darauf hingewiesen, dass es sich
zu einer Vollkontakt Kampfsport/Selbstverteidigungsdisziplin anmeldet, bei der
Verletzungen auch bei Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht ausgeschlossen werden
können. Insofern wird von J&K keine Haftung übernommen, die über den unter Ziff. 4.
beschriebenen Umfang hinausgeht.
6. RECHTLICHER HINWEIS
Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass die missbräuchliche Anwendung der erlernten
Techniken strafbar sein kann. Insbesondere hat er/sie selbst dafür Sorge zu tragen, sich stets
im Rahmen der Verhältnismäßigkeit und der gesetzlichen Bestimmungen zu bewegen (vor
allem §§32 ff. StGB – Notwehr/Nothilfe).
7. FÜHRUNGSZEUGNIS
Das Mitglied bestätigt mit seiner Unterschrift und der Selbstauskunft, dass Er/Sie keinerlei
Eintragungen bezüglich Gewaltdelikten im pol. Führungszeugnis (Bundeszentralregister) hat.
Abweichungen sind J&K vorher mitzuteilen. Bei Falschangabe behält sich J&K vor, dem
Mitglied fristlos zu kündigen. J&K kann jederzeit die Vorlage eines aktuellen
Führungszeugnisses verlangen. Während der Vertragslaufzeit eröffnete oder eingestellte
Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft bzgl. Gewaltdelikten sind J&K mitzuteilen.
8. ÖFFNUNGSZEITEN
Die Öffnungszeiten werden durch J&K per Aushang festgelegt. J&K behält sich vor, die bei
Vertragsabschluss gültigen Öffnungszeiten sowie Trainingstage und –zeiten sowie die
Örtlichkeiten zu ändern. Änderungen werden rechtzeitig, wenigstens 14 Tage vorher
mitgeteilt. Das Studio bleibt an allen gesetzlichen Feiertagen geschlossen und es können 4
Wochen Betriebsferien über das Jahr verteilt angesetzt werden. Wird es von J&K, aus
Gründen die sie nicht zu vertreten haben (höhere Gewalt) unmöglich, Leistungen zu
erbringen, so sind Schadensersatzansprüche des Mitgliedes ausgeschlossen. Die
jeweilige Vertragsdauer verlängert sich um diese Ausfallzeit. Der Mitgliedsbeitrag wird
unabhängig vom Ausmaß der Inanspruchnahme fällig. Versäumte Unterrichtsstunden,
gesetzliche Feiertage und eingeschränkte Ferientrainingspläne gehen zu Lasten des
Mitgliedes. Trainingsausfälle oder Änderungen werden rechtzeitig via über unsere Social
Media-Kanäle, bzw. Whatsapp Mitglieder Gruppen angekündigt.
9. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG
Verträge mit fester Grundlaufzeit können frühestens zum Ende der Grundlaufzeit gekündigt
werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Nach Ablauf der Grundlaufzeit wandelt
sich der Vertrag in ein Dauerschuldverhältnis auf unbestimmte Zeit, welches mit einer Frist
von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden kann und für das der Preis des
Monats-Vertrages zu entrichten ist. Das Mitglied hat die Möglichkeit, rechtzeitig einen
weiteren Vertrag mit fester Grundlaufzeit abzuschließen.
10. VERÄNDERUNGEN
Das Mitglied verpflichtet sich, alle Veränderungen der vertragsrelevanten Daten
unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dazu zählen insbesondere Änderungen der Anschrift und
der Bankverbindungsdaten. Kosten für Adressermittlungen, die aus einer Nichtanzeige des
Umzugs resultieren, gehen zu Lasten des Mitgliedes.
11. WEITERE VEREINBARUNGEN
Im Falle eines Umzugs von J&K (Verlegung des Kursortes) besteht kein außerordentliches
Kündigungsrecht, es sei denn dem Mitglied kann die Fortsetzung des Vertrages am neuen
Ort gem. § 314 BGB nicht zugemutet werden. Schwere Erkrankungen und Verletzungen die
zu einer Trainingspause führen (sofern sie mit ärztlichem Attest nachgewiesen sind) werden
zum Vertragsende als ergänzende Laufzeit verlängert. Für die vollen Kalendermonate des
attestierten Fernbleibens werden keine Beiträge erhoben.
12. MITGLIEDSBEITRAG/BEITRAGSZAHLUNG
Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge gelten jeweils für die zunächst vereinbarte Laufzeit des
Vertrages. Danach wandelt sich das Vertragsverhältnis in ein Dauerschuldverhältnis auf
unbestimmte Zeit, für das der Grundtarif (Monatsvertrag mit einmonatiger Kündigungsfrist)
zu entrichten ist. Zu Beginn eines jeden Kalenderjahres erhöht sich der monatliche Beitrag
um 2,9% (Betriebskostenanpassung). Erforderliche außerordentliche Beitragsanpassungen in
angemessenen Rahmen behält sich J&K vor. Sollten die Beiträge aus außerordentlichen
Umständen angepasst werden, wird dies dem Mitglied schriftlich mitgeteilt. Solche
Beitragserhöhungen berechtigen das Mitglied zur außerordentlichen fristlosen Kündigung
des Vertrags. Die monatlichen Unterrichtsgebühren sind im Voraus zu entrichten und
spätestens bis zum fünften Werktag des Monats zu bezahlen. Sollte das Mitglied seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommen, wird wegen des damit verbundenen
Mehraufwandes für jede Mahnung eine Mahngebühr In Höhe von EUR 7,50 erhoben. Ein
Zahlungsverzug in Höhe von zwei oder mehr Monatsbeiträgen berechtigt J&K zur fristlosen
Kündigung des Vertrages. Im Fall einer vom Mitglied zu vertretenden Kündigung des
Vertrages durch J&K werden die bis zum nächstmöglichen Beendigungszeitpunkt
geschuldeten Beiträge als Schadensersatz sofort fällig.
13. MITGLIEDERMANAGEMENT UND ZAHLUNGSABWICKLUNG
J&K behält sich vor, das Mitgliedermanagement inkl. Der Zahlungsverkehrsabwicklung an ein
Dienstleistungsunternehmen auszulagern.
14. RECHTE AN BILD UND TON
J&K besteht auf eigene Corporate Identity. Sichtwerbung (z.B. T- Shirts, Aufkleber etc.) mit
den Markenzeichen von J&K sind im Vorfeld mit dem Inhaber von J&K abzusprechen. Von
J&K gemachte Bild- und Videoaufzeichnungen der Mitglieder während des Trainings dürfen
für von J&K für Werbezwecke verwendet werden, es sei denn die abgebildeten Personen
sind damit nicht einverstanden und haben dies gegenüber J&K mit angemessener
Fristsetzung mitgeteilt.
15. SCHRIFTFORM
Das Mitglied erkennt durch seine Unterschrift den Vertragsinhalt unter Einschluss der
Hausordnung und der Öffnungszeiten an. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu
diesem Vertrag, sowie die Aufhebung dieser Klausel, bedürfen der Schriftform.
16. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist Köln.
17. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden,
so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten
wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht und mit den übrigen Bestimmungen
dieses Vertrages vereinbar ist.